1. Welche Angaben benötigt der Wechselantrag?
    Grundsätzlich müssen Sie den Wechselantrag vollständig und mit richtigen Angaben ausfüllen. Ansonsten kann es zu Verzögerungen aufgrund von Ungereimtheiten und Rückfragen kommen. In dem Wechselantrag müssen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihren bisherigen Stromanbieter angeben. Auch die Nummer des Stromzählers, den Zählerstand und Ihre Kundennummer müssen in dem Antrag angegeben werden. Sollte die Umstellung zu einem von Ihnen bestimmten Termin erfolgen, so müssen Sie selbstverständlich auch diesen angeben. Sonst wird nämlich der schnellstmögliche Termin für den Wechsel von Ihrem neuen Anbieter gewählt.
    Falls Sie Probleme mit dem Ausfüllen des Antrags haben, dann schauen Sie sich einfach die letzte Rechnung von Ihrem Stromversorger an. Diese enthält alle wichtigen und notwendigen Angaben zur vollständigen Ausfüllung Ihres neuen Antrags.

  2. Was ist zu beachten, wenn ein Mieter einen Wechsel des Stromanbieters machen will?
    Sie sind Mieter und wollen einen Stromanbieter Wechsel. Auch das ist kein Problem, denn es steht Ihnen vollkommen frei, welchen Stromanbieter Sie möchten. Bei Mieten gibt es jedoch ein paar Faktoren die beachtet werden sollten. Wenn Sie Mieter sind und Ihre Rechnung persönlich erhalten, ist es nicht notwendig für Sie den Vermieter über den Wechsel zu benachrichtigen. Wenn Sie jedoch die Rechnung nicht persönlich erhalten und Sie nur die monatlichen Abschläge zahlen, dann müssen Sie auch Ihren Vermieter entsprechend über den Wechsel informieren.

  3. Wie sieht es mit der Rückerstattung der bereits gezahlten Abschläge aus?
    Ihr bisheriger Anbieter überreicht Ihnen bei einem Wechsel eine Schlussabrechnung. Aus dieser detaillierten Rechnung können Sie entnehmen, wie viel Strom Sie bis zur Umstellung verbraucht haben und wie viel Abschlagszahlungen Sie bisher geleistet haben. Wenn Sie zu viel an den bisherigen Stromanbieter gezahlt haben, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurück erstattet.

  4. Ist auch ein Wechsel mit einer Nachtspeicherungsheizung möglich?
    Leider ist in diesem Fall zur Zeit kein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Dies hängt damit zusammen, dass ein sog. Nachtstromtarif nur von einem örtlichen Versorger angeboten wird bzw. werde kann. Außerdem müsste sonst ein Zweitarifzähler eingebaut werden, denn der neue Anbieter würde ansonsten einen festen Preis, der für den ganzen Tag gilt, berechnen. Dies würde für Sie bedeuten, dass der neue Anbieter nicht mehr wie bei Ihrem alten Anbieter zwischen dem Tag- und Nachtstrom unterscheiden würde. Daher müssten Sie dann mit deutlich höheren Kosten rechnen als bei Ihrem alten Anbieter angefallen sind.

  5. Sollte der Zählerstand schriftlich niedergelegt bzw. notiert werden?
    Am Tag des Wechsels, bei einem Umzug oder auch vor einer Preiserhöhung sollte grundsätzlich der Zählerstand notiert werden und an den neuen Anbieter weitergeleitet werden. Dies wird mit dem Ziel gemacht, dass eine taggenaue Abrechnung gewährleistet wird.

  6. Was passiert wenn der neue Anbieter Konkurs oder Insolvenz anmeldet?
    Es passiert niemals, dass Sie auf einmal von der Stromversorgung abgeschnitten sind. Das Gesetz verpflichtet den örtlichen Versorger dazu, Sie mit Strom zu versorgen. Dies beinhaltet auch die Versorgung im Falle einer Einstellung der Leistungen von einem Stromanbieter - z. B. Insolvenzfall Ihres Anbieters. Daher brauchen Sie generell nie Angst davor zu haben, dass Sie keinen Strom haben - außer Sie haben die Stromrechnung nach mehreren Mahnungen nicht bezahlt.