Für den Gaspreisvergleich werden nur wenige Daten benötigt. Neben dem Jahresverbrauch ist nur noch die Postleitzahl des Wohnorts in das Formular einzugeben und schon wenige Augenblicke später listet der Tarifrechner die günstigsten Gasanbieter auf. In wie weit ein Wechsel lohnt, bleibt dem Kunden selber überlassen. Da der Gasmarkt ständig in Bewegung ist, wird jedoch mindestens einmal jährlich win Gaspreisvergleich empfohlen.


Gas-Preisvergleich für Ihre Region
Bitte geben Sie hier an für welche Postleitzahl Sie einen Gaspreisvergleich durchführen möchten.
Bitte geben Sie hier Ihren jährlichen Gasverbrauch ein. Sie können entweder den genauen Wert aus Ihrer letzten Gasrechnung ablesen oder unsere praktischen Richtwerte verwenden.
kWh
Richtwerte:
Wohnung 30 m² 3.500 kWh
Wohnung 50 m² 5.000 kWh
Wohnung 100 m² 12.000 kWh
Reihenhaus 20.000 kWh
Einfamilienhaus 35.000 kWh
Die benötigte Heizleistung richtet sich nach

* der Größe der beheizten Fläche
* der Qualität der Isolierung Ihrer Wohnung / Ihres Hauses
* der zusätzlichen Verwendung (Warmwasserbereitung und Kochen)

Die genaue Heizleistung Ihres Gasanschlusses können Sie Ihrer letzten Gasrechnung oder der Kennzeichnung Ihres Heizkessels entnehmen.

Man rechnet für Gasheizungen bei Neubauten mit neuestem Wärmeschutz mit ca. 0,05 kW pro m2 bzw. bei Altbauten ohne besondere Wärmedämmung mit bis zu 0,120 kW pro m2. Bei zusätzlicher Warmwasserbereitung sollten Sie zusätzlich mit ca. 0,25 kW pro Person rechnen.
kW
Die meisten Gasverträge haben Mindestlaufzeiten. Hier können Sie die maximale Vertragslaufzeit für Ihren gewünschten Gasvertrag auswählen.
Bitte wählen Sie hier aus, ob für Sie nur eine monatliche Zahlung oder auch eine vierteljährliche bzw. jährliche Vorauskasse in Frage kommt. Das im Voraus gezahlte Geld ist im Falle einer Insolvenz des Anbieters nicht gesichert.
Nutzung:
Bitte geben Sie hier ein, ob Sie das Gas privat oder gewerblich nutzen.
Boni berücksichtigen:
Ist diese Option aktiviert, werden Boni in die Gesamtkosten für das erste Jahr eingerechnet. Einen Bonus erhalten Kunden oftmals beim Wechsel zu einem neuen Versorger. Boni, die der Kunde erst bei einer Vertragsverlängerung über 12 Monate hinaus erhält, werden nicht eingerechnet.
Tarife mit Sonderabschlag berücksichtigen:
Ist diese Option aktiviert, werden auch Tarife angezeigt, bei denen zusätzlich ein sogenannter Sonderabschlag (Kaution) vor Beginn der Belieferung fällig wird. Dieser Betrag ist nicht in den Gesamtkosten eingerechnet und wird nach Kündigung mit der Jahresabrechnung erstattet. Im Insolvenzfall ist diese Zahlung nicht gesichert.
Nur Biogas- und Klimatarife anzeigen:
Ist diese Option aktiviert, werden nur Biogas- und Klimatarife angezeigt. Biogas-Tarife enthalten einen Anteil an klimafreundlichem Biogas. Klimatarife basieren auf dem Prinzip der Klimaneutralität: Der Versorger gleicht die CO2-Emissionen, die bei der Erzeugung von Gas verursacht werden, durch internationale, CO2-mindernde Klimaschutzprojekte aus.
Nur Tarife mit Preisgarantie anzeigen:
Ist diese Option aktiviert, werden nur Tarife mit einer Preisgarantie angezeigt. Mit einer Preisgarantie erhält der Kunde für eine bestimmte Zeitdauer einen festen Preis. Wenn sie für alle Bestandteile des Energiepreises gilt, schützt eine Preisgarantie vor Preiserhöhungen. Die eingeschränkte Preisgarantie umfasst nicht die staatlichen Abgaben und Steuern. Die Energiepreisgarantie umfasst weder die staatlichen Steuern und Abgaben noch die Netzentgelte. Je umfangreicher die Preisgarantie ist, desto besser sind Sie vor Preiserhöhungen geschützt.
Ein Gasvergleich von Toptarif
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Häufig gestellte Fragen
  • Auf welcher Grundlage wird der Gas-Preisvergleich durchgeführt?
    TopTarif ist ein Tarifvergleichsportal und arbeitet im Dienste der Verbraucher. Wir bemühen uns, alle Tarife und Angebote für Sie so leicht und verständlich zu machen, so dass Sie nicht viel Zeit verschwenden müssen. Auch ist es unsere Aufgabe, mehr Transparenz in den Energiemarkt zu bringen. Unsere Datenbank umfasst über 7000 Tarife und rund 900 Gasanbieter und wird täglich, in Zusammenarbeit mit den Gasanbietern, aktualisiert.
  • Was muss ich beim Wechsel beachten?
    Bei einem Wechsel sollten Sie vor allem darauf achten, dass der neu gewählte Tarif Ihren Wünschen entspricht (Gibt es eine Preisgarantie? Zahle ich monatlich oder jährlich, im Voraus oder später? Liefert der Anbieter Ökogas oder konventionell erzeugten Gas?). Wann Sie wechseln können, ist dann von Ihrem aktuellen Liefervertrag abhängig. Sofern Sie keinen Vertrag mit fester Laufzeit (von beispielsweise 12 Monaten) abgeschlossen haben, kann ein Wechsel jederzeit und in der Regel innerhalb von 6 bis 10 Wochen vollzogen werden. Die Kündigung Ihres alten Versorgers übernimmt Ihr neuer Anbieter. Sie müssen Ihrem bisherigen Gasanbieter nur dann selbst kündigen, wenn Sie in Folge einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder wenn Ihr laufender Vertrag in Kürze gekündigt werden muss, damit sich dieser nicht wieder um die nächste Vertragslaufzeit verlängert.
  • Was ändert sich durch einen Gasanbieterwechsel?
    Bei einem Wechsel des Gasanbieters ändert sich Ihr Vertrag und damit die Konditionen und Preise. Künftig sendet Ihnen Ihr neuer Gasanbieter eine Rechnung zu, auf deren Grundlage Sie die vereinbarten Abschlagszahlungen leisten. Wie bisher ist der Netzbetreiber Ihrer Region im Besitz der Zähler und Leitungen, und auch beim Gasablesen ändert sich für Sie nichts. Der Gesetzgeber garantiert die lückenlose Versorgung mit Gas, so dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Unterbrechung kommen kann.
  • Wie wechsle ich den Gasversorger?
    Nachdem Sie einen geeigneten Tarif ausgewählt haben, können Sie entscheiden, ob Sie den Antrag direkt online abschließen oder die entsprechenden Wechselunterlagen ausdrucken. Haben wir den von Ihnen ausgefüllten Antrag erhalten, übermitteln wir diesen an Ihren neuen Gasanbieter, der Ihnen daraufhin eine Auftragsbestätigung zusendet. Der neue Anbieter kündigt Ihren bisherigen Gasversorger und teilt Ihnen den Lieferbeginn mit.
  • Kann jeder Verbraucher den Gasanbieter wechseln?
    Jeder Verbraucher, der über einen eigenen Gaszähler verfügt, kann den Gasanbieter wechseln, sofern er sich in einem kündbaren Vertrag befindet. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Ihren Gasbezug über Ihren Vermieter abrechnen, und nicht selbst einen Vertrag mit dem Gasunternehmen haben. In diesem Fall können Sie ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.
Für gut befunden!
In einer unabhängigen Befragung hat der TÜV Saarland im Mai 2008 über 100 Nutzer befragt und TopTarif das Gütesiegel "gut" verliehen.
Für gut befunden!
Stiftung Warentest hat TopTarif in der Kategorie "online Stromtarifrechner" getestet und mit der Note "gut" bewertet.